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Mandat des Herzogs Carl zu Württemberg gegen das Kipper- und Wipper-Unwesen.

Mandat des Herzogs Carl zu Württemberg gegen das Kipper- und Wipper-Unwesen.

Kipper und Wipper – Mandat des Herzogs Carl zu Württemberg gegen das Kipper- und Wipper-Unwesen. Stuttgart, 12. September 1764. Ca. 35,5 x 22,5 cm. Doppelblatt, eine Seite bedruckt, Rückseite mit papiergedecktem Siegel.

Der Herzog hat „höchstmißliebig wahrzunehmen gehabt … daß die so schädliche und höchstverpönte Kipper- und Wipperey … überhand zu nehmen beginne, und sich allerley Leute finden, welche die devalvirte Sorten nicht nur durch verbottenes agiotiren einwechseln, sondern auch die eingewechselte dergleichen Gelder sogar auszuwägen = und die schwere ausser Lands zu verschleppen = die leichte ausgewogene aber, wieder unter das Publicum zu bringen sich unterstehen.“ Als Abhilfe verfügt er, „den alleinigen Silber-Aufkauf und die Einwechslung niemanden – als denen von uns selbst bestellten – und dieserwegen mit nöthigen Paessen versehenen Silber-Lifferanten zu gestatten“. Ränder und Rückseite stärker fleckig, Ränder mit Einrissen und etwas zerknittert.

EUR 120,-- 

Mandat des Herzogs Carl zu Württemberg gegen das Kipper- und Wipper-Unwesen.
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